Verkehrsberuhigung in Spielstraßen

Die Kennzeichnung als Spielstraße wird von vielen Kfz Fahrern missachtet. Wenn die Zufahrt/ Aus-fahrt durch eine Ampel geregelt wird, kommt es bei grüner Ampelschaltung oft zu massiven Be-schleunigungen der Fahrzeuge. Als Beispiel nennen wir die Erftallee, wo im Anfangsbereich der Spielstraße sie häufig von Fußgängern und Radfahrern Richtung Grüne Lunge und Amtsgericht überquert wird. Zusätzlich wird die Straße noch unerlaubterweise zum Parken benutzt (Besucher der gegenüberliegenden Zulassungsstelle).

Viele Anwohner in der Erftallee sind ältere und teilweise behinderte Menschen, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind und entsprechend geschützt werden müssen. Ebenfalls leben hier Familien mit Kindern. Daher bitten wir um die Installation von sogenannten Bremsschwellen.
Definition Spielstraße oder Verkehrsberuhigter Bereich:
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. Es gelten in diesem Verkehrsbereich folgende Grundsätze:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
  • Kinderspiele sind überall erlaubt
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen
  • Überholen ist im verkehrsberuhigten Bereich ausgeschlossen

Daher hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Spielstraßen zu planen und durchzuführen.

Sehen Sie hierzu unseren Antrag