Aktueller Fall von Kindeswohlgefährdung

Bild: pixabay

Der aktuelle Fall von Kindeswohlgefährdung eines 6-jährigen Mädchen in Bergheim war für unseren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Volker Schäfer, der Anlass eine Anfrage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2021 zu stellen. „Es erschüttert uns zu tiefst, dass hier in Bergheim ein 6-jähriges Mädchen fast verhungert ist“, so die gesamte SPD-Fraktion. „Es muss dringend geklärt werden, wie es möglich war, dass dies unter den Augen der Behörden und den agierenden Trägern und Personen passieren konnte.“

Seit dem 10.09.2008 sind Haus-, Kinder- und Jugendärzte verpflichtet, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen (U5 bis U9) mitzuteilen. Auf diese Weise wird erfasst, welche Kinder an den Untersuchungen teilnehmen und welche nicht und spätestens dann erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Reagieren sie nicht, besucht das Jugendamt die Familie und überprüft vor Ort, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

„So viel zur Theorie“, sagt der stellv. Fraktionsvorsitzende Volker Schäfer, „wie sehen die Schnittstellen und die Kommunikationswege zwischen Behörden und allen tätigen Akteuren aus? Gibt es hier Fristen, Kooperationsvereinbarungen oder inwieweit behindert der Datenschutz den Kinderschutz?“ „Wie sehen die Maßnahmen aus, wenn bereits in den Akten des Jugendamtes eine Gefährdung des Kindeswohl dokumentiert wurde?“

„Das Umfeld aller Kinder und Jugendlichen – seien es die Schule, die Kindertagesstätten, Nachbarn oder Verwandte – sollte sensibler für diese Themen sein. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung lieber einmal mehr als einmal zu wenig melden!“ so die SPD-Fraktion.