Das Gute-Kita-Gesetz ist seit dem 01.08.2019 gültig. Hierdurch erhalten Familien, die folgende Leistungen beziehen (nach §90 SGB VIII) einen Anspruch auf eine beitragsfreie Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege!!
Ab dem 01.08.2019 können daher Bezieher
● von Leistungen nach dem SGB II (ALGII),
● von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung),
● von Leistungen nach den §2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
● von Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz
● von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
auf Antrag eine Befreiung vom Kostenbeitrag für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitrag) erhalten. Sehen Sie auch hierzu die Pressemitteilung der Stadt Bergheim. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bergheim, bitte HIER klicken.