Die Fischbachhöhe gilt als Vogel und Fledermausschutzgebiet und es ist zu befürchten, dass hier hunderte Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen, so die Quadrather Stadträte Kirsten Villwock, Uta Neubecker und Peter Hörren.
Außerdem befürchten wir zu großen Schalldruck im nahgelegenen Mischgebiet und dass die Emissionsrichtwerte zum Schutz gegen Lärm nicht eingehalten werden, monieren die Stadträte Robin Villwock und Lars Ollig.
Es kann nicht sein, dass im nahgelegenen Gewerbegebiet etwa 50% der Gewerbetreibenden ihr eigenes Wohnhaus haben wohl gemerkt genehmigt und gefördert durch die Stadt Bergheim und jetzt sollen die dort wohnenden übermäßigem Lärm durch die 199m hohen Windkraftanlagen ausgesetzt werden, schimpft Fraktionsvorsitzende Fadia Faßbender.
Dem Stadtteil Quadrath-Ichendorf wurde ein Naherholungsgebiet vor dem Abbau der Kohle zugesagt, als Ausgleich für die erduldeten Unannehmlichkeiten. Dieses Versprechen fordern wir ein, so die Stadträte Kirsten Villwock und Uta Neubecker.
Die Fischbachhöhe war ein Ausgleichsgebiet für ein ehemaliges Eichenwaldgebiet auf der alten Aachener Straße auf dem damaligen Tagebaugebiet der Kippe.
So wurde die Fischbachhöhe zum viel genutzten Naherholungsgebiet für alle Quadrather und Bergheimer Bürger und darüber hinaus für viele Auswertige, erklären die Stadträte Robin Villwock, Peter Hörren und Lars Ollig.
Außerdem wird der Mindestabstand zum Naturschutzgebiet Königsdorfer Wald von 500m laut Aufstellungsplan nicht eingehalten. Die Windenergieanlagen sollen nur 200m von diesem Naturschutzgebiet und den dort mit zwei Brutpaaren seit vielen Jahren lebenden Schwarzspechten errichtet werden und stellen für diese eine große Gefahr dar, kritisiert Fraktionsvorsitzende Fadia Faßbender.
Es hat im Döpel Gutachten eine ganze Reihe von Alternativflächen gegeben, die nicht mit Landschaftsschutz belegt waren, die hätte man viel eher nehmen müssen, so Fadia Faßbender von der SPD-Fraktion.
Der Landschaftsbeirat hat am 17.11.2015 von seinem Widerspruchsrecht § 69 Abs. 1 Satz 3 LG gegen die von der Unterer Land-schaftsbehörde beabsichtigte Erteilung einer Befreiung für die Errichtung von drei Windkraftanlagen in der Fischbachhöhe in Quad-rath-Ichendorf gebrauch gemacht.
Jetzt soll morgen im Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie im Kreis der Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen die geplante Errichtung der drei Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet auf der Fischbachhöhe für unberechtigt erklärt werden. Gleichzeitig soll beschlossen werden, dass die Untere Landschaftsbehörde die Befreiung für die drei geplanten Windkraftanlagen auf der Fischbachhöhe in Aussicht stellen und im Genehmigungsverfahren nach § 67 BNatSchG erteilt werden soll.
Die SPD-Fraktion Bergheim möchte das Landschaftsschutz-und Naherholungsgebiet Fischbachhöhe in seiner jetzigen Form erhalten und wirft der Stadt Bergheim und der Unteren Landschaftsbehörde vor, dass die vorhandenen Alternativflächen und die Gefährdung der seltenen Fledermaus- und Vogelarten nicht berücksichtigt wird, sowie die Lärmschutzrichtlinien in der Nähe des Gewerbegebietes und der Mindestabstand zum Naturschutzgebiet Königsdorfer Wald nicht eingehalten wird.