Als erstes Flächenland hat NRW am 28.08.2015 den Weg für die Einführung der Gesundheitskarte für die Flüchtlinge in den Kommunen frei gemacht. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) hat in Abstimmung mit interessierten Krankenkassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden den Text einer Landesrahmenvereinbarung nach dem sogenannten Bremer Modell erarbeitet.
Mit dieser getroffenen Vereinbarung sollen die Ziele
Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen
die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen
und die Kommunen nachhaltig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten
erreicht werden.
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/ eine Ärztin aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.
Bisher müssen die Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes vor dem Arztbesuch erst einen Behandlungsschein bei der Verwaltung abholen. Die Verwaltungsmitarbeiter/ innen (in der Regel ohne medizinische Ausbildung) müssen entscheiden, ob eine Arztbesuch notwendig ist und später die Arztrechnung prüfen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte entfällt dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand.
Die SPD-Fraktion befürwortet die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber/ innen um Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen. Gleichzeitig werden Verwaltungsressourcen frei und Organisationsaufwand reduziert.