Sachverstand geht vor

Am Montag wird der Rat den Ausschuss für Kinder-Jugend und Familie (AfKJF) neu besetzen. In diesem Jahr gibt es wesentlich mehr Vorschläge, als Sitze für die stimmberechtigten Fachleute im Ausschuss.
Seit vielen Jahrzehnten wurden diese Personen durch die Interessensvertretungen der Verbände vorgeschlagen und vom Rat ernannt. Das sind bisher der Stadtjugendring (SJR) und die AG Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AGSV) gewesen.
In diesem Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass die Parteien entsprechend ihres Wahlergebnisses- sich die Personen aussuchen können. Nach Auffassung der SPD Ratsfraktion sollte nicht nach Proporz der Parteien ausgewählt werden, sondern es sollten die mitbestimmen, die wirklich Erfahrungen im sozialen Bereich mitbringen.

Die Vorschlagsliste enthält neben Vorschlägen des SJR und der AGSV diverse Einzelvorschläge anderer Träger. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, da hierdurch der Vielfalt der Trägerlandschaft Rechnung getragen wird. In aller Regel ist es aber so, dass sich Vereine dem Stadtjugendring oder einem Spitzenverband anschließen und über diese vorgeschlagen werden.
Warum haben sich die Träger mit ihrem Vorschlag nicht an den Stadtjugendring gewandt? Dieser sucht händeringend nach geeigneten Personen, die sich familien- und jugendpolitisch engagieren wollen.
Die SPD wird bei ihrer Auswahl ausschließlich die Vorschläge von SJR und AGSV berücksichtigen. Sie fordert die anderen Vereine und Einzelpersonen auf, sich in Zukunft aktiv zu beteiligen. Der Eindruck, dass die Ratsparteien versuchen, statt auf den Sachverstand auf das Parteibuch zu setzen, muss unbedingt vermieden werden. Nicht den Parteien, sondern die Kinder und Familien gehört die Hauptaufmerksamkeit in dem nach ihnen benannten Ausschuss!

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
1.
mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
2.
mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html (Hervorhebung durch uns)