Sehr geehrte Frau Pfordt,
wir fordern Sie auf, den in der konstituierenden Ratssitzung am 30.06.2014 gefassten Beschluss zu TOP 6 Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Bergheim zu beanstanden.
Es wurde der Beschluss gefasst, in § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Kreisstadt Bergheim wird der Stadtteil Bergheim-Mitte gestrichen. In § 3 Abs. 1 wird der Begriff Mitte gestrichen. In § 15 Satz 1 wird die Zahl der Stadtteile mit 14 beziffert.
In der formalen Abschaffung des Stadtteils Bergheim-Mitte liegt unserer Auffassung nach eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Stadtteilen vor.
§ 15 Satz 3 der Hauptsatzung: Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte. Diese Karte wurde nicht geändert. Brisanter Weise werden gem. dieser Karte ganze Straßenzüge aus Kenten dem Stadtteil Bergheim-Mitte zugewiesen (u.a. Blumenstraße, Am Heerwege, Teile der Kölner Straße) Da die Karte maßgeblich ist, haben diese Kentener Straßen jetzt auch keinen Ortsbürgermeister mehr.
Darüber hinaus sehen wir den Stadtteil Bergheim-Mitte benachteiligt, da dieser bei der Wahl der Ortsbürgermeister in TOP 7, nach der Hauptsatzung als einziger Stadtteil von 15 geheim abgestimmt wurde.
Wir beanstanden zudem, dass Frau Anni Wilbertz, unsere vorgeschlagene Ortsbür-germeisterin der SPD, die im Stadtteil Bergheim-Mitte die Mehrheit hatte, nicht gewählt wurde und somit eine Missachtung des Wählerwillens vorliegt.
§ 15 Satz 2 der Hauptsatzung besagt: Bei der Wahl berücksichtigt der Rat das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtteil erzielte Stimmenverhältnis. Dieses Stim-menergebnis hat der Rat nicht berücksichtigt, weil Anni Wilbertz (SPD) von der CDU abgelehnt wurde. Die CDU hatte keinen eigenen Kandidaten benannt, also hätte gem. der noch gültigen Hauptsatzung Anni Wilbertz gewählt werden müssen. (§ 39 Abs. 6 GO NRW).
Mit freundlichen Grüßen
Elke Bartkowski Fadia Faßbender
Fraktionsvorsitzendestv. Fraktionsvorsitzende