Der in der Stadt Bergheim angeordnete generelle Leinenzwang für Hunde könnte in der in Bergheim angeordneten Weise als unzulässig anzusehen sein, weil er gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt. beschwert sich die stellv. SPD Fraktionsvorsitzende Elke Bartkowski.
Auch das OVG Lüneburg hat sich bereits in 2005 mit obiger Thematik befasst.
Die Quadrath-Ichendorfer Fraktionsvize führt weiterhin aus, dass die Bergheimer Regelung, ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet, sowohl inner- als auch außerörtlich und das ohne zeitliche Ausnahmen bestehe.
Die SPD-Fraktion erkennt an, dass der Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung und auch des Naturschutzes weitgehend Vorrang einzuräumen ist. Dabei kann es aber nicht so weit gehen, dass die Verordnung keine Ausnahme zulässt und dadurch die Rechte von Hundehaltern, insbesondere aus einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt werden.
In der gestrigen Sitzung des Haupt-, Sozial- und Personalausschusses hat die SPD die Verwaltung gebeten Vorschläge zu erarbeiten, damit ersatzweise gekennzeichnete und ausgewiesene fuß nah erreichbare Auslaufflächen für Hunde vorgehalten werden. Dabei soll sich die Anzahl und Größe der Flächen nach der Größe der Stadtteile richten.
Als Beispiel führt Bartkowski die Stadt Köln an, welche über 80 solcher Flächen verfügt. (Link: www.stadt-koeln.de/…/freilaufflaechen-fuer-hunde)
Mit freundlichen Grüßen
Elke Bartkowski
Stellv. Fraktionsvorsitzende