Pressemitteilung Dichtigkeitsprüfung

Durch eine Änderung des Landeswassergesetzes kommt es zu einer Anpassung der Entwässe-rungssatzung der Stadt Bergheim.
Demnach müssen alle Kanalhausschlüsse einer so genannten "Dichtigkeitsprüfung" unterzo-gen werden.
Die Untersuchungen in den einzelnen Stadtteilen müssen verbindlich bis zu folgenden Stich-daten durchgeführt werden:
Glessen 31.12.2013
Ahe 31.12.2015
Thorr 31.12.2015
Quadrath-Ichendorf 31.12.2016
Paffendorf 31.12.2017
Gewerbepark Bergheim 31.12.2017
Glesch 31.12.2017
Bergheim(mit Kenten und Zieverich) 31.12.2018
Niederaußem 31.12.2019
Oberaußem 31.12.2020
Auenheim 31.12.2020
Rheidt-Hüchelhoven 31.12.2021
Büsdorf 31.12.2021
Fliesteden 31.12.2021

Hiervon betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergheim, sowohl Eigentümer als auch indirekt deren Mieter, die für die Kosten der Untersuchung und ggf. auch erforderli-chen Sanierung herangezogen werden.

Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Franz Schallenberg regt an, dass die Stadt auf Ihrer Inter-netseite leistungsfähige Firmen benennt und auch Schätzkosten für die anfallenden Arbeiten angibt, da viele Eigentümer erstmals von dieser Maßnahme betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schallenberg
Geschäftsführer