Nach wie vor ist die Rechtslage für Bergbaugeschädigte aus dem Braunkohletagebau eine andere, als beim Steinkohlebergbau. Die Beweislast mit oft nicht zu kalkulierenden finanziellen Folgen liegt beim Geschädigten, während es im Un-tertagebau eine umgekehrte Beweislast gibt.
Auf Anregung der SPDFraktion Bergheim wird im Ausschuss für Planung und Umwelt am 4.11.2010 ab 17 Uhr ein Vertreter des Netzwerks Bergbaugeschädigter als auch ein Vertreter des RWE über die Bergschäden-Situation in der Kreisstadt Bergheim berichten.
Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle Interessierten und Betroffenen eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schallenberg
Geschäftsführer