Seit dem 10.09.2008 sind Haus-, Kinder und Jugendärzte verpflichtet, dem Landes-institut für Gesundheit und Arbeit die Durchführung von Früherkennungsuntersu-chungen (U5 bis U9) mitzuteilen. Auf diese Weise wird erfasst, welche Kinder an den Untersuchungen teilnehmen und welche nicht.
Spätestens vor Ablauf der Untersuchungsfrist erhalten die Eltern dann ein Erinne-rungsschreiben. Reagieren sie nicht, besucht das Jugendamt die Familie und über-prüft vor Ort, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Liegt eine solche Gefährdung vor, schreitet das Jugendamt umgehend ein. Liegt keine Gefährdung vor, gibt es der-zeit noch keine gesetzliche Grundlage, die Eltern zur Einhaltung der Vorsorgeunter-suchungen zu verpflichten.
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung durch die Kreisverwaltung wurde fest-gestellt, dass die Kinder in Bergheim weniger an Vorsorgeuntersuchungen teilneh-men, als im Rest des Rhein-Erft-Kreises. Auch ist der Anteil der Kinder mit ärztlichen Befunden und Auffälligkeiten in Bergheim höher als anderswo im Kreis.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat Dr. Kai Faßbender be-grüßt daher ausdrücklich die Initiative der Landesregierung, diejenigen Familien auf-zusuchen, die mit den Vorsorgeuntersuchungen nachlässig umgehen.
Der Vorschlag der SPD-Stadträtin Elke Bartkowski, auch bei den zahnärztlichen Rei-henuntersuchungen des Gesundheitsamtes festzustellen, ob die Eltern den empfoh-lenen Nachuntersuchungen für ihre Kinder auch tatsächlich nachkommen, scheitert derzeit an den Datenschutzbestimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Faßbender
Fraktionsvorsitzender