Obdachlosenunterkunft am Paffendorfer Weg

Anfrage gem. § 15 GO der Stadt Bergheim

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

ich nehme Bezug auf Ihre öffentliche Mitteilung unter TOP 11.7 der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.09.2006 und bitte um schriftliche Beantwortung meiner diesbezüglichen Fragen:

1.Seit wann ist die Obdachlosenunterkunft am PaffendorferWeg 74-76 sanierungsbedürftig?
2.Wie häufig wurde die Obdachlosenunterkunft Paffendorfer Weg 74-76 von städtischen Mitarbeitern aufgesucht, um Feststellung über die Sanierungsbedürftigkeit zu treffen?
3.Bestehen auf Grund der Sanierungsbedürftigkeit Gefahren für die Gesundheit (z. B. Mängel an elektrischen Leitungen, Mängel an der Heizungsanlage, Mängel an sanitären Einrichtungen, Einrichtungen Schimmel, gesundheitsgefährdende Baustoffe)?
4.Kann eine Sanierung auch vor der Verabschiedung des Haushaltes erfolgen?
5.Muss eine Sanierung aufgrund von Gefahren für die Gesundheit sofort erfolgen?
6.Welche berufliche Qualifikation bedarf es, um Menschen als „nichtresozialisierbar“ zu bezeichnen?
7.Wie ist die fachliche Definition für „nichtresozialisierbar“?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Faßbender
Stadtrat