Die von der Bürgermeisterin im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Finanzen vorgeschlagene neue Vergabeordnung ist nach eingehender Diskussion nicht beschlossen worden und wird jetzt zunächst wieder in den Fraktionen beraten.
Die neue Vergabeordnung, die in wesentlichen Punkten einem Runderlass des nordrhein-westfälischen Innenministerium vom März 2006 folgt, sieht eine Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen von bis zu 300 T vor.
Die noch bestehende Vergabeordnung der Stadt Bergheim wurde im Jahr 2003 im Rahmen der seinerzeitigen Kooperationsgespräche mit den Städten Bedburg und Kerpen und in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft erarbeitet.
Im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen, bei denen sich jedes qualifizierte Unternehmen bewerben kann, gibt der Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen die Teilnehmer des Wettbewerbs vor. Dabei sind ja nach erwarteter Auftragssumme 4-8 geeignete Bewerber und davon 1-4 auswärtige (nicht in Bergheim ansässig) Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Auch die Wertgrenzen der freihändigen Vergabe soll von 7.500 auf 10.000 angehoben werden, wobei mindestens 3 Angebote schriftlich einzuholen sind.
Kritisch sieht die neue Vergabeordnung allerdings nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch das städtische Rechnungsprüfungsamt.
Sowohl aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bzw. vergaberechtlichen Gründen, wie aus Sicht der Korruptionsprävention wird die Anhebung der Schwellenwerte für eine beschränkte Ausschreibung für bedenklich gehalten. Die Vergabeordnung sieht die öffentliche Ausschreibung als Regelform an. Eine Anhebung der Wertgrenzen kann zu einer massiven Einschränkung des Wettbewerbs führen, so das Rechnungsprüfungsamt.
Die SPD-Fraktion teilt diese Bedenken und sieht weitere Gründe gegen die Anhebung der Wertgrenzen. Bei beschränkten Ausschreibungen haben neue, innovative und insbesondere kleinere Firmen das Problem, dass sie dem Auftraggeber (hier die Stadt Bergheim) gar nicht bekannt sind und somit auch nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Bei öffentlichem Wettbewerb gibt es immer Nebenangebote mit alternativen Vorschlägen, die zu insgesamt besseren Ergebnissen führen können.
Innerhalb der SPD-Fraktion wurde auch intensiv die Frage diskutiert, warum bei der bestehenden Vergabeordnung bei beschränkten Ausschreibungen häufig Bergheimer Firmen gar kein Angebot abgeben. Gespräche mit Handwerken lassen die Vermutung zu, dass nicht die Auswahl des Ausschreibungsverfahrens entscheidend ist, sondern vielmehr, dass die Stadt als Auftraggeber häufig viel zu spät ihre Rechnungen zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Horst Adler Dr. Kai Faßbender
Sprecher im Ausschuss Fraktionsvorsitzender
Für Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften und Finanzen
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Adler unter 02271-837219 zur Verfügung