Gaspreiserhöhung durch den örtlichen Energieversorger

Folgenden Antrag stellt die SPD-Fraktion:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pfordt,

auch Ihnen wird die Diskussion um die durchgeführten und avisierten Gaspreiserhöhungen nicht entgangen sein.

Zu Ihrer Information fügen wird diesem Schreiben eine aktuelle Auskunft der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW e.V. anbei.

Namens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aufnahme des ordentlichen Tagesordnungspunktes "Gaspreiserhöhung durch den örtlichen Energieversorger" im öffentlichen Teil des zuständigen Ausschusses.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergheim beantragt dabei, folgenden Beschlussvorschlag herbeizuführen:

Der Rat der Stadt Bergheim fordert die Verwaltung dazu auf, alle Eingangsrechnungen der örtlichen Energieversorger für die städtischen Immobilien nach erfolgter Preiserhöhung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Begründung:
Neben der Kürzung (Zahlungsverweigerung) ist die Zahlung unter Vorbehalt ein probates Mittel, die Rechtsstellung der Stadt Bergheim bei einem späteren Rück- forderungsbegehren zu verbessern (siehe Erläuterung der Verbraucherzentrale e.V.). Außerdem würde eine solche Vorgehensweise den "normalen" Bürger animieren/bestätigen, selbst eine Kürzung und/oder Zahlung unter Vorbehalt vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Faßbender
Fraktionsvorsitzender