Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,
als selbständiges Ratsmitglied im Rat der Stadt Bergheim rechne ich seit kurzem Verdienstausfall ab.
Bei der dann erfolgten Abrechnung ist mir aufgefallen, dass die Stadt Bergheim zusätzlich zu einer schon gewährten An- und Abfahrtpauschale von jeweils einer viertel Stunde alle Zeiten aufrundet. Der Abrechnungsbetrag, den ich dann erhalten habe, war dann um mehr als 50 % höher, als ich ihn erwartet habe.
Die Stadt Bergheim befindet sich wie viele andere Kommunen in NRW im Haushaltssicherungskonzept. Ich habe daher die Bergheimer Stadtverwaltung angeschrieben und nach der Rechtsgrundlage der aus meiner Sicht übertriebenen Auszahlungspraxis gefragt.
Darauf hin erhielt ich von der Stadtverwaltung eine Kopie des Schreibens Ihres Ministeriums vom 27.03.1997 (Aktenzeichen: III B 3 8/105 6886/96), das als Rechtsgrundlage herangezogen wurde.
Nach meiner Information ist ein nicht veröffentlichter Erlass, der älter als 5 Jahre ist, wie im vorliegenden Falle, nicht mehr wirksam.
Ich möchte Sie daher bitten zu prüfen, ob Ihr Ministerium einen neuen Erlass verfügen kann, der einer dem tatsächlichen Verdienstausfall entsprechenden Auszahlungsregelung gerecht wird. Die Gemeindeordnung widerspricht einer solchen Regelung zumindest nicht, und die kommunalen Haushalte könnten entlastet werden.
Sicherlich trägt eine solche Änderung der Auszahlungsregelung auch zu mehr Verständnis in der Bevölkerung für das politische Amt bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Faßbender
Fraktionsvorsitzender