Faßbender will nicht so viel Geld

von REGINA BAPPERT

BERGHEIM. Zu hoch war der Verdienstausfall, dem ihm die Stadt für seine Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen gezahlt hat, meint der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Kai Faßbender. Dies beklagt er einem Brief an Bürgermeisterin Maria Pfordt. „Bei der Auszahlung durch die Stadt Bergheim ist mir aufgefallen, dass der Betrag deutlich höher war, als von mir errechnet.“
Für den Zeitraum von März bis Mai habe er Verdienstausfall für 21,75 Stunden Arbeitszeit beantragt, die er bei Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse verbracht habe, erläuterte Faßbender gestern. Er sei dabei von einem Stundensatz von 15 Euro ausgegangen und habe demzufolge mit einer Erstattung von 326,25 Euro gerechnet. Tatsächlich habe er aber 495 Euro bekommen.

Wie Faßbender an die Bürgermeisterin schreibt, habe ihm die Sekretärin der bma-Fraktion erklärt, dass die angefangenen Stunden, auch wenn es sich nur um wenige Minuten handele, als volle Stunden abgerechnet würden. Außerdem werde für jede Sitzung pauschal eine halbe Stunde für die An- und Abfahrt aufgeschlagen.

„Ich halte die vollzogene Praxis für absolut übertrieben“, schreibt Faßbender an die Bürgermeisterin. Er bittet darum, zu prüfen, ob der Verdienstausfall der Rats- und Ausschussmitglieder nicht im Viertelstunden-Takt abgerechnet werden könne. Außerdem solle im Einzelfall geprüft werden, wie viel Ausfall für die An- und Abfahrt angemessen seien.

Kai Faßbender berechnet als Selbstständiger 15 Euro Verdienstausfall pro Stunde. „Das ist der Höchstsatz, den die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt hatte“, sagt Faßbender. Er könnte mehr bekommen. Die Ratsmehrheit hat nämlich entgegen dem Antrag der SPD beschlossen, dass selbstständige Kommunalpolitiker einen Verdienstausfall bis etwa 20 Euro pro Stunde gelten machen können. Auch das findet Faßbender zu viel.

CDU-Stadtrat Winfried Kösters hält Faßbenders öffentlich demonstrierte Bescheidenheit für unglaubwürdig. „Die gleichen Regeln galten auch schon als Faßbender unter Bürgermeister Jürgen Peters im Stadtrat saß. Da hatte er aber keine Änderung beantragt.“ Auch im Kreistag würden die gleichen Prinzipien gelten: „Hat Herr Faßbender auch den Landrat angeschrieben und eine Änderung beantragt?“ Grundlage für die Vorgehensweise beim Verdienstausfall seien die Empfehlungen des Landesinnenministeriums.

Kösters gibt zu Bedenken, dass nicht selten Angestellte von Unternehmen sowie Mitarbeiter und Beamte des öffentlichen Dienstes von ihren Arbeitgebern bezahlt für die ehrenamtliche Arbeit im Stadtrat freigestellt würden. „Muss man sich als Politiker heute schämen, wenn man selbstständig ist und nicht von RWE oder dem Steuerzahler gesponsert wird“, fragt der CDU-Stadtrat

Im Übrigen solle Faßbender berücksichtigen, dass der Verdienstausfall für Feuerwehrleute in Bergheim grundsätzlich nach den gleichen Regeln erstattet werde wie der der Politiker. Eine Änderung würde auch sie treffen.

Stellungnahme von Dr. Kai Faßbender zum Artikel der Rundschau

Sehr geehrte Frau Bappert,

wir hatten gestern zweimal zu dem o. g. Artikel telefoniert, in dem ich persönlich niemanden angegriffen habe, sondern lediglich eine aus meiner Sicht übertriebene Auszahlungsanweisung angeprangert habe.

Sie hatte also zweimal die Gelegenheit, mich zu Vorwürfen des Herrn Dr. Kösters zu befragen. Dies haben sie allerdings nicht getan. Die Gründe hierfür kann ich nicht nachvollziehen.

Doch nun zu Ihrem Artikel.

Zunächst einmal ist die Sekretärin der bma-Fraktion aufgrund der reduzierten Fraktionsstärke und der daraus resultierenden geringeren Stundenzahl seit einiger Zeit auch zuständig für die Auszahlung und Abrechnung des Verdienstausfalls bei der Stadt Bergheim. Sie erwecken alleine mit dieser kleinen Anmerkung beim Leser den Eindruck, dass ich nicht wisse, wem ich was erkläre? Wie so tun sie das?

Herr Dr. Kösters moniert, dass die gleichen Regeln auch schon unter Bürgermeister Jürgen Peters galten…., ja wahrscheinlich galten Sie auch schon lange Zeit vorher,….. und vielleicht sehen Empfehlungen des Landesinnenministeriums eine so praktizierte Auszahlung vor. Warum ist man dann unglaubwürdig, wenn so etwas angeprangert wird. Weil es Jahre lang praktiziert wird, weil es in einer Empfehlung steht, die ich und vielleicht auch Sie nicht kennen und die, wenn sie richtig ist, eine Empfehlung bleibt, an die man sich nicht halten muss. Ich rechne übrigens noch nicht so lange Verdienstausfall ab, da ich erst seit einiger Zeit Selbständiger bin und mir ist die übertriebene Auszahlungsweise jetzt erst aufgefallen.

Weiterhin rechne ich beim Kreis überhaupt gar keinen Verdienstausfall ab, ganz im Gegenteil vielleicht zu anderen Kreistagskollegen. Bitte recherchieren Sie doch, ob überhaupt beim Kreistag Verdienstaufall abgerechnet wird und wenn ja, in welcher Form ausgezahlt wird. Sie können mir glauben, dass wenn beim Kreis Verdienstausfall genauso wie bei der Stadt Bergheim abgerechnet wird, ich es auch hier monieren werde.

Doch nun zur "ehrenamtlichen" Arbeit. Wir, die Stadträte, sind keine Berufspolitiker, sondern ehrenamtlich tätig Ehrenamtlich tätig sind auch viele Vereinsmitglieder im Bereich der Wohlfahrtspflege, im Bereich Sport und Kultur und bei der freiwilligen Feuerwehr. Diese Menschen bekommen keine pauschalen Aufwandsentschädigungen wie wir (nicht zu verwechseln mit dem Verdienstausfall). Und nur in seltenen Ausnahmen können Ehrenamtler bei der Freiwilligen Feuerwehr als Selbständige Verdienstausfall geltend machen.

Ein selbständiger Ehrenamtler beim Roten Kreuz erhält also nichts. Ein selbständiger Ehrenamtler im Rat der Stadt Bergheim erhält Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und ggf. eine Fahrtkostenerstattung.

Finden Sie diese Feststellung nicht interessant oder berichtenswert im Zusammenhang mit der Diskussion um Nutzungsentgelte für Vereine?

Und abschließend noch einmal – auch wenn sie es zum wiederholten Male nicht abdrucken. Ich halte es für skandalös, wenn ein selbständig tätiger Ortsvorsteher, der permanent und an jeder Stelle für das freiwillige Ehrenamt in seinem Ort wirbt, für Geburtstagsbesuche in seiner Funktion als Ortsvorsteher Verdienstausfall abrechnet. Er bekommt also nicht nur Kaffee und Kuchen, sondern auch Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und vielleicht sogar eine halbe Stunde für die An- und Abfahrt bezahlt. Und sollte der Geburtstagsbesuch nur 10 Minuten dauern, so kann er gemäß den Empfehlungen des Landesinnenministeriums sicher sein, dass er nicht für 10 Minuten Verdienstausfall erhält, sondern für eine ganz Stunde. Das ist doch ein Kuchen, den man gerne ist.

Abschließend möchte ich Sie bitten, mir die Kontonummer der Rundschau Altenhilfe zur Verfügung zu stellen. Ich würde Ihnen gerne den Differenzbetrag von 168,50 € überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Faßbender