Die Genehmigung eines Freudenhauses wäre aber nach den jüngsten Recherchen der Verwaltung rechtlich wohl kaum zu verhindern gewesen.
Bergheim-Paffendorf – Neben dem Blauen Pilz, dem Wahrzeichen des Gewerbeparks bei Paffendorf, soll nun doch kein Bordell entstehen. Henk Poulussen, der Eigentümer des verglasten Nebengebäudes, bestätigte zwar, dass es einen Interessenten gebe, der einen bordellähnlichen Saunaclub eröffnen wolle. Zu einem Vertragsabschluss werde es aber nicht kommen, sicherte der Geschäftsmann aus den Niederlanden gestern zu. Auch der Stadtverwaltung liegt schon seit einiger Zeit ein Antrag für ein Bordell in dem Gebäude vor. Nachdem der Kölner Stadt-Anzeiger über diese Pläne berichtet hatte, sprachen sich viele Bergheimer Kommunalpolitiker dafür aus, das Etablissement zu verbieten.
Doch nun äußerte sich Vermieter Poulussen: Es ist überhaupt noch kein Mietvertrag unterschrieben worden, und ich werde auch keinen unterschreiben.Er habe mit dem Gebäude direkt neben dem Blauen Pilz andere Pläne, sagte er weiter: Ich möchte dort eine ganz normale Sauna einrichten, die von jedermann benutzt werden kann. Zusätzlich dazu soll es ein Restaurant mit Buffet geben, wo mittags auch Geschäftsleute essen gehen. Über der Sauna an der Willi-Messerschmidt-Straße würden auch keine Zimmer gebaut, sondern Büros.
(…) Auch Geschäftsleute im Gewerbepark hatten sich kritisch geäußert. Poulussen reagierte auf die Kritik der Nachbarn zornig: Manche sind wohl neidisch, dass ich den ganzen Hof vermietet habe, und vieles andere steht hier leer.
Die Verwaltung hat jetzt die rechtlichen Hintergründe für Gründung und Betrieb von Bordellen in Industrie- und Gewerbegebieten einmal ganz grundsätzlich recherchiert.Planungs- und baurechtlich seien Bordelle als Gewerbebetriebe aller Art und auch als weniger industrietypische Betriebe durchaus zulässig: Das Vorhaben wäre genehmigungsfähig.
Die Stadt Ratingen sei in einem ähnlichen Rechtsstreit vom Verwaltungsgericht Düsseldorf sogar dazu verurteilt worden, eine Nutzungsänderungsgenehmigung, die zunächst abgelehnt worden war, zu erteilen. Und das, obwohl es in diesem Gewerbepark – genauso wie in Paffendorf – eine Moschee in der Nähe des Bordells gebe und man in Ratingen schon die Ausbreitung eines Straßenstrichs befürchtet habe.
Auch gewerberechtlich sei das Vorhaben nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht zu verhindern gewesen, führte die Verwaltung aus. Eine Gaststättenkonzession sei bei Vorliegen der persönlichen und baurechtlichen Voraussetzungen zu erteilen. Darauf bestehe sogar ein Rechtsanspruch. Der Betrieb von Bordellen sei rechtlich zulässig. 2002 sei das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz sei festgestellt worden, dass Prostitution keine sozial unwertige Tätigkeit mehr darstellt.
Prostituierte hätten danach die Möglichkeit, mit den Bordellbetreibern Arbeitsverträge abzuschließen. Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass es derzeit Bordellbetriebe sowohl in Quadrath-Ichendorf als auch in Niederaußem und in Glessen gibt. Unabhängig von der Änderung der Rechtslage werde Prostitution aber weiterhin von vielen Menschen aus moralischen Gründen abgelehnt. Aus Rechtsgründen könne aber nur sehr eingeschränkt gegen die Errichtung von Freudenhäusern vorgegangen werden – höchstens durch die Einrichtung von Sperrbezirken. Ob die nach den jüngsten Erfahrungen eingerichtet werden, ist noch offen.
Die Grünen forderten, künftig frühzeitiger über geplante Ansiedlungen wie die des Saunabetriebs und einer Spielhalle im Gewerbepark unterrichtet zu werden. Am kommenden Montag, 27. Juni, wird der Hauptausschuss sich trotz der Entwarnung aus Paffendorf grundsätzlich mit dem Thema von Bordellen im Gewerbepark beschäftigen – allerdings in nichtöffentlicher Sitzung.