Mit einer neuen Ehrenordnung wollen die Bergheimer Kommunalpolitiker Korruption verhindern.
Bergheim – Alle Mitglieder von Stadtrat und Ausschüssen sowie die Ortsvorsteher sollen künftig verpflichtet werden, Bürgermeisterin Maria Pfordt schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein könnten. Eine solche Ehrenordnung, die auf einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes fußt, empfahl der Hauptausschuss am Montag bei einer Gegenstimme dem Rat. Angegeben werden müssen sowohl die Namen der Ehegatten und Kinder als auch die gegenwärtig ausgeübten Berufe, Nebentätigkeiten und die laufenden Beraterverträge, die Einfluss auf die Arbeit des Kommunalpolitikers haben könnten.
Außerdem sind der Bürgermeisterin Sitze in Vorständen, Aufsichtsräten, Vereinen, Gremien und sonstigen privatrechtlichen Unternehmen anzuzeigen. Auskunft muss auch über Grundvermögen im Stadtgebiet sowie über Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt gegeben werden. Die Bürgermeisterin soll diese Daten sammeln. Ein Teil der Daten, etwa jene über den Arbeitsplatz, werden im Laufe des nächsten Jahres in der Ortsrechtssammlung veröffentlicht, die man dann auch im Internet auf der Homepage der Stadt einsehen kann. Einen Haken hat die neue Ehrenordnung allerdings: Wenn ein Politiker ablehnt, die Auskünfte zu geben, sieht das Gesetz keine Sanktionen vor.
Reinhard Jütte von den Grünen regte an, dem Kölner Beispiel zu folgen. Dort müssen Kommunalpolitiker zusätzlich anmelden, wenn sie Freikarten für Veranstaltungen erhalten, deren Wert pro Karte 50 Euro überschreitet. Auch Geschenke, deren Wert 50 Euro übersteigt, müssen aktenkundig gemacht werden. Mit dem Hinweis, das komme in der Praxis selten vor, wurde Jüttes Idee abgelehnt.