Für ein Gesamtkonzept zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen in Bergheim hat sich die SPD-Ratsfraktion ausgesprochen. Durch die Zusammenführung unterschiedlicher Ressourcen unter dem Dach Schule soll ein Mix von Unterrichts-, Förder-, Betreuungs- und Freizeitangeboten entstehen, der weit über die bisherigen reinen Betreuungsangebote hinausgeht und mehr Kinder als bisher erreicht. In einem Antrag, den die SPD am 01.07.2004 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Abstimmung stellt, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, unverzüglich mit den entsprechenden Arbeiten zu beginnen und hierbei das Konzept der Landesregierung zur Einführung der offenen Ganztagsgrundschule zu berücksichtigen.
Mit dem bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten wollen wir auf die Wünsche vieler Eltern nach einem umfassenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für ihre Kinder reagieren, so der stv. Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Kai Faßbender. Die offene Ganztagsgrundschule soll ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot bereitstellen, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien gelegt werden, aber auch die Förderung besonders begabter Kinder findet Berücksichtigung.
Faßbender: Da ein solch umfassendes Angebot nicht von Schule allein geschultert werden kann, müssen in der offenen Ganztagsgrundschule unterschiedliche Professionen aus Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport zusammenarbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die bisherigen unterschiedlichen Ganztagsangebote (Schule von 8 bis 1, 13plus, Schülertreff in Tageseinrichtungen (SIT), Hort, Schulkinderhaus) in der offenen Ganztagsgrundschule zu einem neuen und verlässlichen Angebot zusammengeführt werden. Ermöglicht wird dies durch einen Erlass der Landesregierung, der die freiwillige Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen in der Regie der Kommunen ermöglicht.
Wir sind uns darüber im klaren, dass die offene Ganztagsgrundschule nur schrittweise und unter Beteiligung aller Akteure realisiert werden kann. Hierfür ist eine entsprechende konzeptionelle Grundlage notwendig, die die Verwaltung gemeinsam mit den
Einrichtungen der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen und Sportvereinen nun erarbeiten soll, so Faßbender.
Der Antrag an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Antrag: Einrichtung von offenen Ganztags-Grundschulen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
namens der SPD-Fraktion beantrage ich hiermit für die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Kreisstadt Bergheim am 01.Juli 2004 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
"Einrichtung von offenen Ganztags-Grundschulen im Stadtgebiet Bergheim"
Ferner beantrage ich, folgenden Beschluß herbeizuführen:
B e s c h l u ß:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Stadtverwaltung Bergheim, die Einrichtung von offenen Ganztags-Grundschulen in den Bereichen
a)Quadrath-Ichendorf
b)Bergheim-Mitte, Kenten, Zieverich
c)Auenheim, Niederaußem, Oberaußem
zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzubereiten.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung begrüßt die Absicht der Landesregierung NRW, die vorhandenen Angebote in der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gemeinsam mit den Kommunen, den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe und andere Organisationen qualitativ und quantitativ auszubauen und diese schrittweise zu einem Gesamtsystem in und im Umfeld von Schule zusammenzuführen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird das Angebot der Landesregierung NRW, die Kommunen dabei zu unterstützen schrittweise Schulen im Primarbereich unter Einbeziehung bestehender Ganztagsangebote zu offenen Ganztagsgrundschulen umzugestalten, positiv begleiten.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung fordert die Verwaltung auf, unverzüglich auf Grundlage des Konzepts der Landesregierung zur Offenen Ganztagsgrundschule und des Bundesprogramms "Zukunft für Bildung und Betreuung (Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung) ein bedarfsgerechtes Gesamtkonzept zum Ausbau von Ganztagsangeboten für Schulkinder im Primarbereich unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen und unter Beteiligung der Träger der Jugendhilfe zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Das Konzept soll u.a. den Entwicklungsprozess darstellen, wie und in welchen zeitlichen Umsetzungsschritten bis zum Jahr 2007 die Umwandlung von Schulen in Offene Ganztagsgrundschulen durchgeführt werden soll.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu zunächst eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einzurichten, die sich aus Vertreter/innen der Schulverwaltung, des Jugendamtes und des Schulamtes zusammensetzt und ein erstes Konzept. In einem zweiten Schritt soll eine öffentliche Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in der die Träger der örtlichen Jugendhilfe, andere gesellschaftliche Gruppen sowie Schulleiter/innen einbezogen werden.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verbindet mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule folgende Ziele:
Um den unterschiedlichen Belangen der Kinder und der Eltern sowie den Erfordernissen einer sinnvollen Förderung der Bildung und Erziehung Rechnung zu tragen, sollen in der offenen Ganztagsgrundschule Lehrerinnen und Lehrer mit den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Organisationen und Institutionen zusammenarbeiten und
·einen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit leisten,
·den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag von Schule und Jugendhilfe verknüpfen sowie
·Eltern die Sicherheit geben, dass ihr Kind gut und verlässlich aufgehoben ist und damit einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.
Vor diesem Hintergrund soll die offene Ganztagsgrundschule insbesondere folgende Angebote umfassen:
·Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote,
·besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder mit besonderen Begabungen,
·Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
Das zu entwickelnde Konzept soll sich vor allem an folgenden Qualitätskriterien orientieren:
·Die Umgestaltung einer Schule zu einer Offenen Ganztagsgrundschule und die Zusammenführung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erfolgt durch Zusammenwirken von Schule, Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die örtlichen Träger der freien Jugendhilfe sind dabei von Anfang an, insbesondere bei der Ermittlung des örtlichen qualitativen und quantitativen Förder- und Betreuungsbedarfs, (kürzer: Bedarfsplanung), Konzeptentwicklung und umsetzung zu beteiligen. Entsprechend abzuschließende Kooperationsvereinbarungen regeln dabei u.a. die Mitwirkungsmöglichkeiten des für die außerunterrichtlichen Angebote zuständigen Personals.
·Einbeziehung der bisherigen Angebote wie z.B. den Hort, das Schulkinderhaus, Projekte des Programms Schülertreff in Tageseinrichtungen(SiT) sowie den schulischen Angeboten Schule von acht bis eins und 13plus mit dem Ziel einer differenzierten und vielfältigen Angebotsstruktur mit einer klaren Konzentration der Angebote in der Schule (in Ausnahmefällen auch im direkten Umfeld von Schule);
·Sicherstellung des dem örtlichen Bedarf entsprechenden qualifizierten Personals und der erforderlichen Räumlichkeiten;
· Verlässliche Zeiten auch an unterrichtsfreien Tagen (außer Samstag, Sonntag und Feiertagen) der außerunterrichtlichen Angebote von spätestens 8:00 in der Regel bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. In den Ferien soll in Abstimmung mit der Jugendhilfe bei Bedarf ein ggf. auch schulübergreifendes Ferienprogramm organisiert werden.
Begründung
In den letzten Jahren wurden ganztägige Betreuungsangebote für Schulkinder insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert. Neben diesem wichtigen gesellschaftlichen Anliegen wurde der Bildungsaspekt weitgehend aus dem Blick verloren. Nach der Veröffentlichung der Bildungsstudien wie PISA und IGLU gewinnt der Bildungsaspekt verstärkt an Bedeutung.
Eine Ganztagsgrundschule eröffnet die Chance, mehr Zeit für zusätzliche Bildungs- und Förderangebote zu gewinnen. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag um Chancengleichheit zu erreichen. Sie ist ebenso ein wesentlicher Baustein, um Schülerinnen und Schüler individuell, differenziert und gezielt zu fördern. Und: Eine Ganztagsschule bietet die Chance, Eltern die Sicherheit zu geben, dass ihr Kind gut und verlässlich aufgehoben ist.
Es gibt unterschiedliche Formen von Ganztagsangeboten. Das sind: Hort, Schülertreff in Tageseinrichtungen (SiT), schulische Angebote, Ganztagsschule und Angebote der Jugendhilfe. Sie haben sich nebeneinander entwickelt und ergänzen sich. Ziel ist es, sie nunmehr schrittweise unter dem Dach Schule zusammenzuführen. Gelingen kann dies nur in der bewährten gemeinsamen Verantwortung von Land, Kommunen, freien Trägern und Eltern.
Die alleinige Ausweitung der Halbtagsschule auf den Nachmittag wird den gewandelten Ansprüchen nicht mehr gerecht. Deshalb muss eine Ganztagsschule den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag von Schule und Jugendhilfe verknüpfen. Sie muss die Belange der Familien ernst nehmen und Voraussetzungen für eine möglichst optimale Förderung der Kinder schaffen. Dies geht nicht mehr im Rahmen des bisherigen traditionellen Systems von unterschiedlichen Angeboten der Jugendhilfe einerseits und der Schule andererseits. Vielmehr müssen die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen genutzt werden, um eine möglichst breite Versorgung herstellen zu können.
Deshalb ist es notwendig, die bestehenden Angebote so auszugestalten, dass sie zu einer Offenen Ganztagsschule zusammengeführt werden. Für ein solches Konzept spricht Vieles, so z.B.:
·Eltern wollen die Sicherheit, dass ihre Kinder an einem Ort lernen und betreut werden;
·das Zusammenwirken sozialpädagogischer Fachkräfte und der Lehrkräfte der Schule kann optimiert und selbstverständlicher werden;
Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, können so gezielter unterstützt werden, auch im Hinblick auf die Sprachförderung;
·Lernen, Freizeit und themenorientierte Projekte können besser aufeinander abgestimmt und so ein einheitliches Förderkonzept besser entwickelt werden;
·vorhandene personelle, räumliche und finanzielle Ressourcen können optimaler zusammengeführt und genutzt werden;
·ein breites Angebot stärkt die wirtschaftliche Standortkraft und sichert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
·Familien können in ihrer Erziehungsleistung besser unterstützt und beratend begleitet werden;
·der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist leichter zu meistern und Integrationsprozesse können besser gefördert werden;
·durch gemeinsame Fortbildung können die Bildungsprozesse in beiden Bereichen sinnvoll weiterentwickelt werden.
Erforderlich ist deshalb ein Gesamtkonzept, welches die verschiedenen Ressourcen und Kompetenzen von Schule, Jugendhilfe und anderen Akteuren (Kultur und Sport) einbezieht und schulbezogen weiterentwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Faßbender
Stv. Fraktionsvorsitzender